Sie haben ein Auto in der EU gekauft und möchten es in einem Nicht-EU-Land privat nutzen. Was sollten Sie beachten?
Sie möchten Ihren Aufenthalt in der EU nutzen, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen zu kaufen. Dann fragen Sie sich oft, welche Zollformalitäten für die Ausfuhr des Autos erforderlich sind.
Das Ausfuhrverfahren wird in der Regel in zwei Stufen durchgeführt (zweistufiges Verfahren). In der ersten Stufe muss die Ausfuhranmeldung elektronisch über das IT-System ATLAS-Ausfuhr an die Ausfuhrzollstelle übermittelt werden. Dies ist in der Regel die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder an dem das Fahrzeug zur Ausfuhr verladen wird. In der zweiten Phase, wenn das Fahrzeug das Zollgebiet verlässt, muss es bei der Abgangszollstelle zum Ausgang gestellt werden.
Wird das Fahrzeug auf eigenen Rädern ausgeführt (angetrieben durch den eigenen Motor und nicht durch ein aktives Fahrzeug oder auf einem Anhänger hinter dem Fahrzeug), kann die Ausfuhranmeldung direkt bei der deutschen Ausgangszollstelle abgegeben werden, über die das Fahrzeug die EU verlässt (einstufiges Verfahren).
Die Verpflichtung zur Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung gilt für alle Anmeldungen, unabhängig vom benutzten Beförderungsweg (Straße, Luft, See, Schiene).
Für Fahrzeuge mit einem Höchstwert von 1.000 Euro und einem Gewicht von bis zu 1.000 Kilogramm ist eine mündliche oder stillschweigende Anmeldung durch die Ausgangszollstelle ausreichend.
Wenn Sie vom Zoll eine MwSt.-Bestätigung für die Ausfuhr eines Fahrzeugs erhalten möchten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Im Falle einer elektronischen Ausfuhranmeldung muss die Fahrgestellnummer in der Ausfuhranmeldung (Spalte „Warenbezeichnung“) angegeben werden. Bei allen anderen Ausfuhranmeldungen muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in dem Dokument angegeben werden, das den Namen und die Anschrift des Beteiligten, die Menge der ausgeführten Waren und die übliche Bezeichnung, den Ort und das Datum der Ausfuhr sowie die von der Zollstelle ausgestellte Ausfuhrbescheinigung enthält. Ausgang (Grenzzoll).
Wenn Sie beabsichtigen, das von Ihnen gekaufte Auto in ein Nicht-EU-Land auszuführen, empfiehlt es sich, dies mit einem Ausfuhrkennzeichen zu tun. Danach müssen Sie das Ausfuhrkennzeichen in der Ausfuhranmeldung angeben und das Nummernschild am Fahrzeug anbringen. In allen anderen Fällen ist der Nachweis der Ausfuhr für die Mehrwertsteuer nicht ausreichend. Ein Ausfuhrkennzeichen können Sie bei jeder Kraftfahrzeugzulassungsstelle erhalten.
Der Zoll kann zusätzliche Dokumente (z. B. einen Kaufvertrag oder eine Rechnung eines in der EU ansässigen Verkäufers) zur Überprüfung der Anmeldung oder als Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeugs verlangen.